Sie sollen sich bei uns wohl fühlen!
Einzel- oder Zweibettzimmer mit Nasszelle
- Ausstattung mit elektrisch verstellbaren Betten (teilweise)
- Gehobene Zimmergestaltung und Möblierung
- Ausstattung mit Kühlschrank
- Kostenlose TV-Benutzung, keine Grundgebühr für Telefon
- Kostenloses Getränkeangebot
- Täglich bis zu 4 Wahlmenüs
- Dusch- und Badeset möglich
- Zeitungsservice
Ab dem 01. August 2010 gelten folgende Wahlleistungszuschläge:
€ 89,60 / Tag: Einbettzimmer mit Nasszelle
€ 67,53 / Tag: Einbettzimmer ohne Nasszelle
€ 46,76 / Tag: Zweibettzimmer mit Nasszelle
€ 28,29 / Tag: Zweibettzimmer ohne Nasszelle
Mit der Wahl einer besonderen Unterbringung ist nicht automatisch der Abschluss eines Vertrages auf Chefartzbehandlung verbunden; hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung unmittelbar mit dem Chefarzt.
Die behandelnden Ärzte der Hauptabteilungen werden Ihre Liquidation gem. § 6a Abs. 1 GOÄ um 25% verringern. Die behandelnden Ärzte der Belegabteilug werden ihre Liquidation gem. § 6a Abs. 1 GOÄ um 15% verringern.
Begleitpersonen
€ 60,00 / Tag: Ein- oder Zweibettzimmer
Vorauszahlungen
Bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen oder der Unterbringung als Begleitperson ist, sofern nicht eine wirksame Abtretungserklärung an einen Kostenträger erfolgt, für jeweils 10 Tage im voraus ein Kostenvorschuss in Höhe des nicht anderweitig versicherten Betrages zu leisten. Bei Nichtzahlung kann die Verlegung in ein Zimmer der Allgemeinen Pflegeklasse erfolgen.